Mobile Energiesysteme
und Veranstaltungstechnik

Allgemeine Geschäftsbedingungen UWE IMMEL Mobile Energiesysteme (Verkauf)

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird unter nachfolgenden Begriffen folgendes verstanden:
-Käufer: Vertragspartner der Firma UWE IMMEL MOBILE ENERGIESYSTEME

  1. 1. Allgemeines
    1. Alle Lieferungen, Leistungen und Angeboten von UWE IMMEL Mobile Energiesysteme erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst dann, wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Mit der Entgegennahme der Lieferungen, Leistungen und /oder Angebote gelten diese Beding­ungen als angenommen Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Liefer- bzw. Einkaufbedingungen wird hiermit widersprochen. Als Aner­kennung gilt weder das Schweigen von UWE IMMEL Mobile Energiesysteme auf die Zusendung von Bedingungen noch die Ausführung eines Auftrages. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäfts­beding­ungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich durch UWE IMMEL Mobile Energiesysteme bestätigt werden.
    2. Die Preise UWE IMMEL Mobile Energiesysteme verstehen sich, soweit nicht gesondert schriftlich vereinbart, ohne gesondertes Zubehör, Aufrüstungen, Installation, Schulungen und sonstigen Nebenleistungen. Die Bestellung des Käufers kann innerhalb von 14 Tagen durch Zusendung der Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung und Rechnungserteilung angenommen werden.
    3. Sämtliche Angaben, hinsichtlich der von UWE IMMEL Mobile Energiesysteme vertriebenen Artikel in Pro­dukt­beschreibungen, Prospekten o. ä., sind stets freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich verbindlich zugesichert sind. Dies gilt insbesondere für solche Beschreibungen und/oder Angaben, die dem technischen Fortschritt unterliegen oder sich auf die Lieferfähigkeit des einzelnen Artikels beziehen.
  2. 2. Liefertermine, Verzug
    1. UWE IMMEL Mobile Energiesysteme ist zu Teillieferungen berechtigt. Soweit eine Versendung der Ware erfolgt, erfolgt die Wahl der Versendungsart nach freiem Ermessen von UWE IMMEL Mobile Energiesysteme. Dabei gehen die Versand- und Frachtkosten grundsätzlich zu Lasten des Käufers. Eine Übernahme dieser Kosten durch UWE IMMEL Mobile Ener­giesysteme erfolgt nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung. UWE IMMEL Mobile Energiesysteme ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Kosten des Käufers zu versichern.
    2. Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden. Sie setzen die Klärung von technischen Fragen sowie die Selbstbelieferung voraus. Soweit UWE IMMEL Mobile Energiesysteme aus Gründen, die UWE IMMEL Mobile Energiesysteme zu vertreten hat, in Lieferverzug gerät, ist der Käufer berechtigt, entsprechend den gesetz­lichen Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten, nachdem er UWE IMMEL Mobile Energie­systeme erfolglos eine schriftliche Frist zur Leistung von mindestens zwei Wochen gesetzt hat.
    3. Die Haftung von UWE IMMEL Mobile Energiesysteme ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  3. 3. Zahlungsbedingungen, Abnahmeverzug
    1. Die Rechnungen von UWE IMMEL Mobile Energiesysteme sind vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung sofort fällig und netto ohne jeden Abzug zu zahlen. Kommt der Käufer mit der Zahlung in Verzug, sind bei Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von mindestens 5 %(p.a.) und bei Kaufleuten in Höhe von mindes­tens 8 % (p.a.) über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
    2. Nimmt der Käufer die verkaufte Ware nicht ab, können wir wahlweise auf Abnahme bestehen oder 25 % der Kauf­summe als Schadensersatz verlangen, wobei der Käufer dazu berechtigt ist, UWE IMMEL Mobile Energie­systeme nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
    3. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur insoweit zu, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrags­verhältnis beruht. Die Aufrechnung ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für den Fall, dass er die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von UWE IMMEL Mobile Energiesysteme anerkannt worden sind.
  4. 4. Verlängerter Eigentumsvorbehalt, Rücktritt vom Vertrag
    1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur Begleichung aller Verbindlichkeiten, bei Zahlung per Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung, Eigentum von UWE IMMEL Mobile Energiesysteme. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern, er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinen Abnehmern oder Dritten aus der Weiterveräußerung in Höhe des Faktura-Endbetrages (Einschließlich Mehrwert­steuer) an UWE IMMEL Mobile Energiesysteme ab.
    2. Im Falle vertragswidrigen Verhaltens des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist UWE IMMEL Mobile Energiesysteme zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  5. 5. Gefahrenübergang
    1. Mit der Übergabe der Ware an den Käufer oder dessen Beauftragten, bei Versendung mit Übergabe an den Trans­porteur (Post, Spedition, Frachtführer), geht die Gefahr auf den Käufer über. Dies ist unabhängig von der Tatsache, welche Vertragspartei für die Kosten des Transportes aufkommt.
  6. 6. Gewährleistung, Haftungsbeschränkung
    1. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich gegenüber UWE IMMEL Mobile Energiesysteme zu rügen. Dem steht eine Übermittlung per Telefax oder eMail gleich.
    2. Die im kaufmännischen Rechtsverkehr geltenden §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt. Erfolgt innerhalb von 8 Werktagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort keine schriftliche Rüge, gilt die Ware als genehmigt.
    3. Die Haftung von UWE IMMEL Mobile Energiesysteme ist begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
    4. Der Anspruch auf Gewährleistung erlischt bei Eingriffen, Reparaturen oder Reparaturversuchen des Käufers oder nicht autorisierter Dritter. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Für einen erfolgten Austausch oder Reparaturen wird in gleicher Weise gewährleistet.
  7. 7. Gebrauchte Ware
    1. Beim Verkauf von gebrauchter Ware ist eine Gewährleistung ausgeschlossen.
  8. 8. Ausfuhrgenehmigung
    1. UWE IMMEL Mobile Energiesysteme weist ausdrücklich darauf hin, dass die Ausfuhr der gelieferten Waren teil­weise nur mit vorheriger Zustimmung des Bundesamtes für die gewerbliche Wirtschaft erfolgen darf.
    2. Der Käufer verpflichtet sich, im Falle eines Exports der Vertragswaren die Bestimmungen des deutschen Außen­wirtschaftsrechts zu beachten. Dies gilt gleichermaßen für die Lieferung in Länder, an Empfänger oder zu Zwecken, von welchen der Käufer weiß oder wissen muss, dass sie der außenwirtschaftsrechtlichen Kontrolle unterliegen.
    3. Soweit der Käufer eine Ausfuhr der erworbenen Waren beabsichtigt, sind etwaige Zustimmungserklärungen von ihm selbst einzuholen.
  9. 9. Schlussbestimmungen
    1. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden.
    2. Die Vertrags- und Verhandlungssprache ist Deutsch. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechts­beziehungen zwischen UWE IMMEL Mobile Energiesysteme und ihren Auftraggebern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    3. Gerichtsstand für alle sich aus dem Auftragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Gerichtsstand von UWE IMMEL Mobile Energiesysteme:
    4. Sollte eine Bestimmung in den vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem beiderseitigen Parteiwillen am nächsten kommt.



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